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Die Onlineprüfung ist nun da!





 

 

Ihr Weg zum bayerischen Fischereischein!

 

Der Weg zur Online Prüfung

Online-Fischerprüfung in Bayern; Ab sofort möglich!

Das Onlineverfahren der Staatlichen Fischerprüfung in Bayern

Alternativ zur bisherigen schriftlichen Fischerprüfung, die alljährlich am 1. Samstag im März stattfindet, können sich künftig im System registrierte Kandidaten, die einen Vorbereitungslehrgang in Bayern besucht haben, zu einer Online-Fischerprüfung anmelden. Diese wird mehrfach im Jahr an verschiedenen Orten angeboten und kann bei nicht Bestehen beliebig oft wiederholt werden.
Nach bestandener Fischerprüfung können Sie bei Ihrer Gemeinde einen Fischereischein beantragen.

Die folgenden Informationen sollen Sie sicher zur Fischerprüfung und damit zum Fischereischein führen.

1. Registrieren im Online-System
Bewerber, die noch nicht am Verwaltungsportal Bayern angemeldet sind, müssen sich für die Teilnahme an der Online-Fischerprüfung in der Fachanwendung Fischerprüfung registrieren. Die Registrierung können Sie
- entweder online selbst vornehmen (siehe Startseite)

https://www.verwaltung.bayern.de/profile-web/login.portal?_nfpb=true&_pageLabel=register#wlp_register (Anmeldung beim Freistaat Bayern)

Anleitung zur Anmeldung: anmeldung-online-pruefung.pdf [498 KB]

- oder durch uns durchführen lassen. Dazu müssen Sie sich aber bei uns anmelden, damit wir Ihre Daten haben!

Hier online Anmeldung zum Lehrgang möglich !!!! (Anmeldung bei uns durch ein Formular)

Als registrierter Anwender können Sie jederzeit Ihren Status bezüglich des Ausbildungsfortschritts, der Zahlung der Prüfungsgebühr und der Prüfung selbst einsehen.

2. Vorbereitungslehrgang
Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.

Als registrierter Anwender können Sie sich gleich zu einem passenden Kurs bei uns anmelden. Unser Kursleiter wird Sie nun durch die Ausbildung führen und Ihren Ausbildungsstand im System dokumentieren.

Lehrinhalt, Prüfungsstoff
Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang umfasst folgende Fachgebiete: Fischkunde Gewässerkunde Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische Einschlägige Rechtsvorschriften praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte praktische Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische In den prüfungsrelevanten Fachgebieten 1 - 5 müssen mindestens je drei Stunden besucht werden, in den Fachgebieten 6 und 7 mindestens je eine Stunde. Weitere 13 Stunden kommen bei freier Wahl des Fachgebiets dazu. Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt somit mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten).

Die meisten Lehrgänge bieten jedoch ein deutlich höheres Angebot der Unterrichtsstunden an. Empfehlung der Prüfungsbehörde: Besuchen Sie alle Unterrichtsstunden, die in Ihrem Lehrgang angeboten werden, auch wenn die erforderliche Zahl von 30 Stunden bereits erreicht ist. Damit ist sichergestellt, dass Sie den gesamten prüfungsrelevanten Stoff gehört haben.

3. Anmeldung zur Online-Prüfung
Erst wenn Sie den zur Prüfung erforderlichen Ausbildungsstand erreicht haben, und die Prüfungsgebühr eingegangen ist, wird für Sie die Online-Buchung eines Prüfungstermins freigegeben. (Die zeitgleiche Reservierung von mehreren Auswahlterminen ist nicht möglich). Die Buchung einer für Sie örtlich und terminlich passenden Prüfung können Sie selbst vornehmen, oder stellvertretend durch unseren Kursleiter durchführen lassen.

Zu der Onlineprüfung in deutscher Sprache (Gebühr 30 €) können noch folgende Zusatzoptionen ausgewählt werden:
weitere Prüfungssprache: englisch (+ 16 €)
weitere Prüfungssprache: russisch (+ 16 €)
Prüfung mit einem Dolmetscher Prüfung mit deutschsprachiger Lesehilfe (Kopfhörer) (+ 16 €)
Nach Verbuchung der Prüfungsgebühren im System ist der Prüfungsplatz für Sie reserviert und Sie erhalten hierzu ein Ladungsschreiben per Post zugestellt.

Ein Rücktritt von der Prüfung ist bis 14 Tage vor deren Stattfinden kostenfrei möglich.

4. ÜbungsprüfungSie können den Prüfungsablauf sowie das Erscheinungsbild und die Möglichkeit der Beantwortung von Fragen an Hand von wenigen ausgewählten Fragen trainieren.

5. PrüfungAm ausgewiesenen Prüfungstag kommen Sie 1/4 Stunde vor Prüfungsbeginn in das jeweilige Prüfungslokal und bringen folgende Unterlagen mit:

- Den amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein)
- Bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde
- Das Ladungsschreiben

Sie dürfen während der Prüfung keinen Kontakt mit anderen Prüfungsbewerbern aufnehmen und keine unerlaubten Hilfsmittel (Fachliteratur, Aufzeichnungen, Mobilfunkgeräte und ähnliches) bei sich führen oder benützen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften werden Sie von der Prüfung ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3 AVBayFiG). Nehmen Sie deshalb keine unerlaubten Hilfsmittel zur Prüfung mit in den Prüfungsraum.

Am Bildschirm des Prüfungslokals erhalten Sie 60 zufällig ausgewählte Fragen aus dem verbindlichen Fragenkatalog angezeigt, die Sie online, per Mausklick beantworten müssen. Für die Beantwortung von jeweils 12 Fragen aus den fünf theoretischen Prüfungsgebieten haben Sie 2 Stunden Zeit. Eine zusätzliche praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht.

Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind. Das Ergebnis Ihrer Prüfung wird unmittelbar nach Beendigung online angezeigt. Das Zeugnis wird zentral erstellt und ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zugeschickt.

Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, können Sie diese jeder Zeit wiederholen, da die Gültigkeit des Ausbildungsnachweises erhalten bleibt.

6. Fischereischein
Die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes ist für die Erstellung des Fischereischeins zuständig. Falls Sie die Prüfung bestanden haben, können Sie bei Vorlage

- des Prüfungszeugnisses
- und eines aktuellen Passbildes


den Fischereischein beantragen.

 

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